November 25, Berlin – Informations- und Solidaritätsveranstaltung zum §129 StGB

Im Jahr 2017 endete ein Fahrradcorso, der auf dem Weg zu einer Demonstration gegen den Heß-Marsch war, in einem Polizeikessel. Neben den Vorwürfen des Widerstandes gab es ebenfalls 34 Anzeigen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB. Für die Antifaschist*innen bedeutet die Anzeige, seit nunmehr 2 Jahren als »politisch motivierte Gewalttäter*innen links« im Informationsregister des Bundeskriminalamts vermerkt zu sein und damit Einschränkungen in ihrem Alltag zu erfahren, obwohl es nicht einmal zu einer Anklage kam. Auf der Veranstaltung wollen wir klären, warum der § 129 hier von den zur Anwendung kommt, erfahren, wie sich die Betroffenen wehren und unsere Solidarität zum Ausdruck bringen. Mit:
Peer Stolle (Rechtsanwalt)
Rote Hilfe e.V.
Betroffene des §129

November 25, Berlin – Informations- und… SOURCE: antifainternational.tumblr.com]]>

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